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Hinweise
Blogbeitrag vom 03.01.2022

Aktuelle Reisehinweise wegen Corona

zuletzt aktualisiert: 16.11.2022

Liebe Kundinnen und Kunden,

in einem Ferienhaus kann so sicher gereist werden, wie bei kaum einer anderen Form des Urlaubs. Abstands- und Hygieneregeln lassen sich problemlos umsetzen und für viele Urlauberinnen und Urlauber ist das Ferienhaus selbst meist der Mittelpunkt des Urlaubs. In viele Regionen und Länder ist das Reisen aktuell – teils unter Auflagen – problemlos möglich. Beachten Sie, dass sich die Lage kurzfristig ändern kann. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie in Ihrem gewünschten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen.Die Infektionslage in den Bundesländern entscheidet über die Regelungen bei der Unterbringung in Ferienunterkünften. Aktuell gilt in den meisten Bundesländern die 2G oder 2G+ Regelung. 

Einen guten Überblick über aktuelle Reisebestimmungen und -einschränkungen einzelner Länder bieten die Website https://reopen.europa.eu/de der Europäischen Union sowie die Informationen des Auswärtigen Amtes.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Urlaub und Corona haben wir Ihnen weiter unten zusammengefasst. Allgemeine Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQs.

Kontaktieren Sie für darüber hinaus gehende Rückfragen gerne unseren Kundenservice unter +49 211 668878-100 (Mo bis Fr 9 - 17 Uhr, Sa 9 - 13 Uhr). Sie können uns auch eine E-Mail an kundenservice@atraveo.de schreiben. Sollte es sich zu einer Rückfrage zu einer laufenden Buchung handeln, vergessen Sie bei Ihrer E-Mail bitte nicht Ihre Anfrage- bzw. Buchungsnummer im Betreff der E-Mail. Dadurch kann Ihre Nachricht direkt dem richtigen Vorgang zugeordnet werden, was uns die Bearbeitung erheblich erleichtert.

Auf einen Blick: Ihre Fragen – unsere Antworten

Wie sicher ist der Urlaub im Ferienhaus / in der Ferienwohnung?

Der Ferienhausurlaub gehört zu den sichersten Formen des Reisens. Da die jeweilige Reisegesellschaft in der gebuchten Unterkunft unter sich ist und keinen Kontakt zu anderen Urlaubern hat, sind Social Distancing sowie das Befolgen von Hygienemaßnahmen problemlos möglich. Beim Urlaub im Ferienhaus oder in der Ferienwohnung ist man daher genauso sicher wie im eigenen zu Hause – nur eben am Urlaubsort. Nicht das Reisen an sich birgt das Risiko, sich oder andere zu infizieren, sondern das eigene Verhalten – und das gilt für zuhause ebenso wie für den Urlaub.

Ist mein Reiseziel sicher? Kann ich reisen?

Die Lage in den Reisezielen und die genauen Einreisebestimmung sind sehr unterschiedlich und können sich in Einzelfällen auch von Tag zu Tag ändern. Bitte informieren Sie sich daher unbedingt selbst vor Ihrer Reise über die an Ihrem Reiseziel eventuell geltenden Auflagen und Bestimmungen.

Gute Anlaufstellen für aktuelle Informationen sind die Websites der lokalen Fremdenverkehrsämter und Tourismuszentralen. Darüber hinaus empfehlen wir die offizielle Reisehinweis-Website der Europäischen Union (https://reopen.europa.eu) sowie die Website des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit). Für Reisen innerhalb von Deutschland ist die Website des "Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes" (https://tourismus-wegweiser.de/) zudem eine gute Empfehlung.

Hilfreich kann es auch sein, eine Anfrage an Ihren Anbieter (Vertragspartner) bzw. Ansprechpartner vor Ort zu richten. Die Kontaktdaten erhalten Sie mit den Reiseunterlagen, die Ihnen vor Anreise per E-Mail zugeschickt werden.

Was ist grundsätzlich bei Stornierungen im Rahmen der Corona-Pandemie zu beachten?

Die Regelungen für Stornierungen während der Corona-Pandemie werden von jedem Anbieter (Vertragspartner) auf Basis der behördlichen Anordnungen, der Reisewarnungen der amtlichen Stellen sowie der nationalen oder auch regionalen Bestimmungen individuell festgelegt.
Eine kostenfreie Stornierung allein wegen der Corona-Pandemie ist nicht möglich.

Ferienhausaufenthalte sind touristische Einzelleistungen, bei denen für eine kostenfreie Stornierung bzw. Erstattung maßgebend ist, ob die Unterkunft vom Anbieter (Vertragspartner) vertragsgemäß bereitgestellt werden kann oder nicht. Dieser Fall tritt z. B. bei einem offizieleln Beherbergungsverbot am Urlaubsort ein. Er tritt nicht ein, wenn Sie aus verschiedensten Gründen selbst an der Anreise gehindert sind.

Ferienhaus-Anbieter sind beispielsweise nicht dazu verpflichtet, einen gebuchten Aufenthalt kostenfrei zu stornieren oder umzubuchen, weil etwa das Heimatland der Gäste vor Reisen in das Zielgebiet warnt, Flüge storniert werden, am Reiseziel mögliche Auflagen und Einschränkungen gelten, man bei Ankunft oder Rückkehr in Quarantäne muss oder für die Anreise ein Impfnachweise verlangt wird und man selbst und/oder Mitreisende nicht geimpft ist.

Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten möchten oder können, haben Sie immer die Möglichkeit gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters (Vertragspartner) zu stornieren. 

Bitte beachten Sie auch: Als Vermittler von Ferienhäusern und -wohnungen können wir leider auch keine Kulanz-Entscheidungen treffen, da wir selbst an unsere Verträge mit den einzelnen Anbietern gebunden sind. Wir können Kulanz-Anfragen aber gerne für Sie an den Anbieter (Vertragspartner) weiterleiten.

Wie sind die Stornierungsbedingungen bzw. AGB?

Die Höhe der Stornierungskosten unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und kann zusätzlich je nach Zeitpunkt der Stornierung (Anzahl Tage bis zur Anreise) variieren.

Die für Ihre Unterkunft bzw. Buchung geltenden Stornierungsbedingungen und Stornokosten-Staffeln finden Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (Vertragspartners), die wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung zugesendet haben. Alternativ finden Sie diese auch in der Objektbeschreibung auf unserer Website. Geben Sie zum Aufrufen einfach die Objektnummer Ihrer Unterkunft in das Suchfeld ein. 

Falls Sie sich nicht sicher sind oder weitere Fragen zu den Stornierungsbedingungen haben, hilft Ihnen aber selbstverständlich auch unser Kundenservice gerne weiter.

Wie hoch sind die Stornierungskosten?

Die Höhe der Stornierungskosten unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter und kann zusätzlich je nach Zeitpunkt der Stornierung (Anzahl Tage bis zur Anreise) variieren.

Die für Ihre Unterkunft bzw. Buchung geltenden Stornierungsbedingungen und Stornokosten-Staffeln finden Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (Vertragspartners), die wir Ihnen mit der Buchungsbestätigung zugesendet haben. Alternativ finden Sie diese auch in der Objektbeschreibung auf unserer Website. Geben Sie zum Aufrufen einfach die Objektnummer Ihrer Unterkunft in das Suchfeld ein. 

Falls Sie sich nicht sicher sind oder weitere Fragen zu den Stornierungsbedingungen haben, hilft Ihnen aber selbstverständlich auch unser Kundenservice gerne weiter.

Was ist bei einem Beherbergungsverbot?

Wenn in der gebuchten Region für den gebuchten Reisezeitraum ein Beherbergungsverbot gilt, kann die Buchung kostenlos storniert werden.
Die Sonderregelung bei Beherbergungsverboten gilt ausschließlich für Aufenthalte, bei denen die gebuchte Ferienunterkunft in der ausgewiesenen Region und die Anreise im betroffenen Zeitraum liegt. Reisen außerhalb dieses Zeitraumes sowie Reisen in andere Regionen sind dagegen meist ohne Probleme möglich.

Entsprechende Aufenthalte können daher ausschließlich gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (Vertragspartners) kostenpflichtig storniert werden.

Was ist bei einer Reisewarnung?

Eine Reisewarnung oder die Anordnung eines Negativtests bei Ankunft und/oder Reiserückkehr sind ebenso wie mögliche Quarantänevorschriften im Heimatland kein Grund für eine kostenlose Stornierung. Aufenthalte können im Falle einer Reisewarnung ausschließlich gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (Vertragspartners) kostenpflichtig storniert werden.

Was ist bei Einschränkungen durch geltende Vorschriften am Reiseziel?

Sofern es an Ihrem Reiseziel kein offiziell erlassenes Beherbergungsverbot gibt, kann grundsätzlich gereist werden und es besteht daher kein Anrecht auf eine kostenfreie Stornierung.

Lokale Vorschriften, wie etwa die Durchführung eines COVID-19-Tests bei Anreise, die zentrale Registrierung aller Mitreisenden, Quarantäneverordnungen, ein Ausgehverbot oder vor Ort nur eingeschränkt oder gar nicht geöffnete Freizeiteinrichtungen etc. gelten nicht als Hindernis für die Durchführung der Reise.
Dasselbe gilt, wenn am Reiseziel die gleichzeitige Beherbergung von nur einer bestimmten Anzahl an Personen und/oder Haushalten in derselben Unterkunft gestattet ist – Sie aber planen mit einer größeren Personenzahl zu reisen und diese bei Buchung auch angemeldet haben. Der Aufenthalt kann in diesem Fall dennoch stattfinden, da die Unterkunft als solche weiterhin bereitgestellt werden kann und Sie die Anzahl der Mitreisenden auf das erforderliche Minimum reduzieren können.

Aufenthalte können im Falle von Einschränkungen durch geltende Vorschriften am Reiseziel ausschließlich gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (Vertragspartners) kostenpflichtig storniert werden.

Was ist, wenn das Beförderungsmittel (Flug, Fähre) zur Unterkunft gestrichen wurde?

Wenn keine behördlichen Verordnungen vorliegen, die die Durchführung des Aufenthaltes unterbinden, bleibt die Buchung des Ferienhauses bzw. der Ferienwohnung regulär bestehen.

Aufenthalte können im Falle von gestrichenen Beförderungsmitteln ausschließlich gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (Vertragspartners) kostenpflichtig storniert werden, da der Anbieter keine Haftung für ausgefallene Beförderungsmittel trägt. Im Gegensatz zu einer Pauschalreise sind Ferienhausbuchungen touristische Einzelleistungen.

Wie kann ich meine Reise stornieren?

Stornierungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (Vertragspartners) richten Sie bitte per E-Mail an unseren Kundenservice.

Für die Berechnung der Höhe der Stornierungskosten gemäß den ABG des Anbieters wird im Rahmen unserer Geschäftszeiten das Eingangsdatum Ihrer E-Mail mit dem eindeutigen Stornierungswunsch zugrunde gelegt.

Ausnahme: Sollte der Anbieter Ihrer Buchung einer der folgenden sein, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter, da Zahlungsabwicklung und Reisedurchführung direkt durch den jeweiligen Anbieter erfolgen:

Belvilla, TUI Ferienhaus, Novasol, Dancenter, SECRA bookings, Destination Solutions GmbH, Frosch Ferienhäuser, InterChalet, Interhome, Interholiday, Center Parcs, Zugvogel Reisen

Muss ich meine Restzahlung noch leisten, auch wenn ungewiss ist, ob ich reisen kann?

Ihre Restzahlung ist in jedem Fall zum genannten Termin zu leisten. Sollte es im weiteren Verlauf zu einer Stornierung gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters oder zu einem Beherbergungsverbot am Reiseziel kommen, so erstatten wir Ihnen selbstverständlich die Differenz bzw. die geleisteten Zahlungen. 

Welche Umbuchungsmöglichkeiten gibt es?

Für Umbuchungen gibt es auch in Zeiten der Corona-Pandemie keine allgemeingültigen Regelungen. Diese müssen immer individuell beim Anbieter (Vertragspartner) angefragt werden.

Ist eine nachträgliche Erstattung von Stornokosten möglich?

Wenn zum Zeitpunkt der Stornierung keine behördliche Verfügung vorlag, ist eine nachträgliche Erstattung der Stornokosten nicht möglich.
Aufenthalte können in solchen Fällen ausschließlich gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters (Vertragspartners) kostenpflichtig storniert werden.

Wann erfolgt die Erstattung bereits geleisteter Zahlungen nach einer Stornierung?

Rückerstattungen werden so schnell wie möglich vom jeweiligen Anbieter (Vertragspartner) bearbeitet. Bitte beachten Sie jedoch, dass es aufgrund der aktuellen Situation und dem daraus resultierenden großen Arbeitsaufkommen zu zeitlichen Verzögerungen von bis zu 2-3 Wochen kommen kann.

Kann ich eine Reiseversicherung abschließen?

In Kooperation mit unserem Partner HanseMerkur bieten wir Ihnen spezielle Reiseversicherungstarife an, die jeweils für das gesamte Mietobjekt gelten und alle Mitreisenden umfassen. Wir empfehlen, die Leistungen der Reiserücktrittsversicherung in der aktuellen Lage zu prüfen. Ein genereller Pandemie-Schutz besteht nicht, jedoch sind Sie im Rahmen der Reiserücktritts- sowie Reisekrankenversicherung auch im Falle einer Erkrankung an COVID-19 abgesichert.
Die Reiseversicherung kann innerhalb von 30 Tagen nach der Buchung abgeschlossen werden. Falls Sie eine Versicherung abschließen möchten, tun Sie dies bitte über diesen Link.

Erstattet die Reiseversicherung Stornokosten während der Corona-Pandemie?

Im Falle einer Pandemie erstattet die Reiseversicherung im Regelfall keine Stornokosten. Es gelten weiterhin die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Wenn Sie bei uns eine Reiserücktrittsversicherung bzw. Reisekrankenversicherung unseres Partners HanseMerkur abgeschlossen haben, sind Sie im Rahmen der Reiserücktritts- sowie Reisekrankenversicherung jedoch auch im Falle einer Erkrankung an COVID-19 abgesichert. Für detaillierte Informationen bezüglich Ihres Versicherungsschutzes prüfen Sie bitte die Versicherungsdokumente, die wir Ihnen nach Buchung zugesandt haben.

Wie löse ich meinen atraveo-Gutschein/mein atraveo-Reiseguthaben für eine Neubuchung ein?

Um einen von der Wolters Reisen GmbH/atraveo GmbH ausgestellten TUI Villas-Gutscheincode einzulösen, buchen Sie die gewünschte Ferienunterkunft* zunächst ganz normal über unsere Website und geben den Code in das Bemerkungsfeld bei der Buchung ein. Die Buchung geht dann an unseren Kundenservice und wir überprüfen den Code auf Gültigkeit bevor wir die Buchung zur Bestätigung an den Vermieter weiterleiten. Die Verrechnung des Gutscheinbetrags erfolgt aus buchhalterischen Gründen nachträglich mit Ausstellung der Buchungsbestätigung. Sollte Ihr Konto oder Ihre Kreditkarte zwischenzeitlich mit dem vollen Mietpreis belastet werden, erhalten Sie den Gutscheinbetrag schnellstmöglich von uns als Rückzahlung.

* Bitte beachten: Bei manchen Gutscheinen gibt es Einschränkungen, so dass beispielsweise nur die Unterkünfte eines bestimmten Anbieters gebucht werden können. Prüfen Sie bitte die auf Ihrem Reisegutschein aufgeführten Bedingungen und fragen Sie im Zweifelsfall vor der Buchung unseren Kundenservice. Dieser ist Ihnen auch behilflich, um gezielt nach den Angeboten eines bestimmten Anbieters zu suchen.

Über aktuelle Änderungen und Entwicklungen, die uns erreichen, werden wir Sie auf dieser Seite auf dem Laufenden halten. Weitere Informationen zur aktuellen Entwicklung und die getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung des Coronavirus finden Sie auf den Internetseiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO), des Auswärtigen Amtes, der Europäischen Union, des Robert Koch Institutes oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Bleiben Sie gesund! 

Ihr atraveo-Team